Datenschutzgrundverordnung – DSGVO
Ab dem 25.05.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft. Hurra!
Mal wieder scheint man in Berlin geschlafen zu haben. Zumindest hat man es bislang versäumt, auf die EU-Verordnung in geeigneter Weise zu reagieren oder gar die Bürger vorzubereiten. Die Datenschutzgrundverordnung trifft uns also „ungebremst“ in ihrer vollen Pracht.
Was diese kleine Homepage betrifft sollte das an sich kein Problem sein. Die wenigen Daten, die wir erheben, werden durch uns ja nicht weiter genutzt. Wir verkaufen nichts, haben kein Marketing und wir geben auch keine Daten weiter. Dafür gibt es ja auch keinen Grund.
Problematisch wird es dagegen beim Thema Fotos. Jedes Bild (einer Person) stellt „personenbezogene Daten“ dar. Und die Datenschutzgrundverordnung regelt den Umgang, also das Speichern und verarbeiten der Daten. Für gewerbliche Fotografen stellt sich so z.B. das Problem, dass auch Jahre nach einer Aufnahme ein Kunde die Löschung seiner Bilder verlangen kann, auch wenn er ursprünglich alle möglichen Einverständniserklärungen abgegeben hatte. Nicht gerade praxisnah…
Was das Ganze für Hobbyfotografen und das Fotografieren auf Treffen bedeutet, läßt sich wohl noch nicht abschließend bewerten. Es wäre sicher schade, wenn wir künftig auf Veranstaltungen keine Fotos mehr machen dürfte oder diese nicht auf unserer Seite zeigen dürften. Auch nicht praxisnah.
Wir hoffen, dass sich da noch einiges tun wird. Eine entsprechende Pettition habe ich mal mitunterzeichnet. Aber die Hoffnung ist gering, damit zeitnah etwas zu erreichen.
Ich bin ein Freund des „Europäischen Gedankens“. Aber die EU macht es einem mit ihrem Regulierungswahn nicht gerade leicht, sie zu mögen!
Welle
PS: Unsere Informationen zur DSGVO findest Du im >>Impressum. Unsere Seiten haben wir mit verschiedenen Plugins versehen, die die Seite im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sicher machen. So werden z.B. Youtube-Videos erst geladen, wenn das Vorschaubild auch tatsächlich angeklickt wird. So findet erst zu diesem Zeitpunkt eine Kommunikation mit dem Google-Dienst statt und nicht schon vorher.
Aufgefallen ist außerdem, dass mit sich mit der näherrückenden „Deadline“ der DSGVO die Anzahl der Updates im WordPress-System geradezu überschlägt. Täglich, ja sogar mehrfach täglich stehen Updates diverser Plugins an. Da kann man kaum Schritt halten…
Nachtrag und weitere Informationen:
Möglicherweise wird auch in Sachen DSGVO nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht von der Seite Rechtzweinull.de räumt mit einigen Mythen über die DSGVO auf und erläutert insbesondere auch die Umstände zum Fotografieren auf Veranstaltung und die Veröffentlichung der Bilder im Internet.
Hier der Beitrag von >>Rechtzweinull.de
Darüber hinaus ist die Abhandlung zur DSGVO des Hamburgischen Beauftragten für die Datenschutz und Informationsfreiheit sehr interessant. Insbesondere sei hier das Ergebnis am Ende der neunten (!) Seite erwähnt. >>Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus
Weitere Inormationen von der Seite >>Datenschutzbeauftragter-Info.de
Und noch ein Artikel, der Hoffnung macht: >>WBS-Law.de
Ich zitiere:
„Private Aufnahmen im persönlichen und familiären Kreis (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO bzw. § 1 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.). Teilweise wird im Internet geschrieben, dass die sog. Haushaltsausnahme bereits dann überschritten sei, wenn man persönliche Fotos im Internet, etwa bei Facebook hochlädt. Dann würde die DSGVO gelten. Dies ist aber nicht richtig, wie der Erwägungsgrund 18 zur DSGVO ausdrücklich klarstellt. Danach muss zwar Facebook die DSGVO beachten, nicht aber seine Nutzer. Die müssen sich weiterhin nur nach dem KUG richten.“
Und hier noch weitere >>Hinweise des Bundesinnenministeriums.
Beitrag auf >>N-TV
Beitrag auf >>heise online
Faktencheck: >>Nein, die DSGVO will nicht Masseneinwanderung verschleiern
Alles rund ums Thema >>RechtamBild.de